Objektsuche

Rufen Sie uns an: +49. 7522 973030
Mo - Fr: 09:00 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr

Impressum

Immobilien Heyen

Harald Heyen

Ravensburger Strasse 1
88239 Wangen im Allgäu

Tel.: +49 7522 97303-0
Fax: +49 7522 97303-22
e-Mail: info@immoheyen.de

Umsatzsteuer-Ident.Nr. DE 184449131

Hinweis im Sinne der Richtlinie 2000/31/EG (e-commerce-Richtlinie):

Immobilien Heyen ist seit 6.11.1996 Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch das Landratsamt Ravensburg - Gewerbeamt -, Postfach 1940, 88189 Ravensburg.

Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO ist: Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben Lindenstraße 2 - 88250 Weingarten

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Angebote von Immobilien Heyen sind nur für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Jede Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt. Sollte ein Dritter, nachdem er von einem unserer Kaufangebote durch den Angebotsempfänger Kenntnis erhalten hat, einen notariellen Kaufvertrag über das Objekt abschließen, ist der Angebotsempfänger verpflichtet, eine Provision in Höhe von 3,57% des Gesamtkaufpreises einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer an Immobilien Heyen zu entrichten. Sollte ein Dritter, nachdem er von einem der Mietangebote von Immobilien Heyen durch den Angebotsempfänger Kenntnis erhalten hat, einen Mietvertrag über das Objekt abschließen, ist der Angebotsempfänger verpflichtet, eine Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer an Immobilien Heyen zu bezahlen. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich Immobilien Heyen vor.
  2. Die Angebote von Immobilien Heyen beruhen auf Auskünften unserer Auftraggeber oder anderer Auskunftsberechtigter. Eine Haftung unsererseits für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Irrtum bleibt vorbehalten.
  3. Ein Maklervertrag mit Immobilien Heyen kommt durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit oder durch schriftliche Vereinbarung und auf Basis dieser Geschäftbedingungen zustande. Wir sind grundsätzlich berechtigt auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden.
  4. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass ein anderes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes zustande kommt. Hierzu zählt z.B. auch, wenn ein Mietvertrag statt eines Kaufvertrages geschlossen wird, das Objekt letztlich in einer Zwangsversteigerung erworben wird.
  5. Käufer und Verkäufer verpflichten sich an Immobilien Heyen eine Provision in Höhe von 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, wenn ein Kaufvertrag mit einem durch Immobilien Heyen nachgewiesenen Interessenten zustande gekommen ist oder Immobilien Heyen den Vertragsabschluß vermittelt hat. Die Vergütung ist mit Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform einer durch Immobilien Heyen unterzeichneten Erklärung. Werden Nachweis- oder Vermittlungsdienste erst nach Ablauf der Auftragslaufzeit erfolgreich so ist die Vergütung ebenfalls fällig.
  6. Mieter von nicht zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien verpflichten sich an Immobilien Heyen eine Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen, wenn ein Mietvertrag durch die Vermittlung durch Immobilien Heyen zustande gekommen ist. Die Vergütung ist mit Abschuss eines Mietvertrages verdient und fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform einer durch Immobilien Heyen unterzeichneten Erklärung. Werden Nachweis- oder Vermittlungsdienste erst nach Ablauf einer Auftragslaufzeit erfolgreich, so ist die Vergütung ebenfalls fällig.
  7. Gegenüber unseren Provisionsforderungen besteht kein Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung, soweit dieses nicht gerichtlich festgestellt wurde.
  8. Ist dem Angebotsempfänger das Angebotsobjekt unseren Angebots bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich und spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt unseres Angebotes schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt als anerkannt, dass unser Angebot einen Provisionsanspruch unsererseits begründet.
  9. Unser Angebot ist freibleibend; Zwischenverkauf bzw. -vermietung sind ausdrücklich vorbehalten.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Wangen im Allgäu, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht.